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Fragen, die uns häufig gestellt werden:

Was ist eine psychisch-funktionelle Behandlung?

Dazu zunächst die Definition, wie sie die Krankenkassenverbände im Heilmittelkatalog gesetzlich vorgeben:

„Eine ergotherapeutische psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.“

Unsere Übersetzung in eine verständliche Sprache:
Eine ergotherapeutische psychisch-funktionelle Behandlung unterstützt Sie bei der Lösung von Problemen u/o der Bewältigung von Schwierigkeiten, die Sie oder andere als psychisch bedingt beschreiben.
Ziel der psychisch-funktionellen Behandlung ist immer die Verbesserung Ihrer Lebenszufriedenheit und eine weitgehend unabhängige und selbstbestimmte Teilhabe in allen Bereichen des sozialen Lebens. Diese Ziele und die Wege dorthin sind individuell höchst verschieden!

Was beinhaltet eine psychisch-funktionelle Behandlung?

Im Vergleich zu anderen psychosozial wirksamen Behandlungsverfahren steht in der psychisch-funktionellen Behandlung der Ergotherapie immer die Stärkung Ihrer Handlungsfähigkeit im Vordergrund.
Selbstbestimmte Handlungsfähigkeit umfaßt nach unserem Verständnis alle Bereiche menschlichen Seins: von der alltagspraktischen, schulischen oder beruflichen konkreten Betätigung, über die Gestaltung sozialer Beziehungen bis zum Umgang mit sich selbst.
Wir fördern u.a. Selbst- und Fremdwahrnehmung, Emotionalität, Kommunikation/Interaktion und Selbstwirksamkeit. Das bedeutet, wir stellen Ihnen geeignete reale oder imaginäre Handlungs- und Erfahrungsräume sowie Materialien und Aufgaben zur Verfügung.
Wir begleiten Sie auf der Suche nach Veränderungsmöglichkeiten. Was sich für Sie verändern soll und in welche Richtung diese Veränderungen gehen sollen, das bestimmen Sie.

Mehr dazu unter: Psychiaterie und Methoden

Wie wird eine psychisch-funktionelle Behandlung verordnet?

Wenn Sie noch nie in einer psychiatrischen Behandlung waren, können Sie eine Erst-Verordnung für eine psychisch-funktionelle Behandlung in einer Facharztpraxis für Neurologie und Psychiatrie oder in einer psychiatrischen Institutsambulanz bekommen. Dort wird eine fachärztliche Diagnose gestellt und es werden Behandlungsempfehlungen gegeben.
Ihre Hausarztpraxis kann eine Verordnung ausstellen, wenn eine aktuelle psychiatrische Diagnose vorliegt (z.B. im aktuellen Entlassungsbericht oder einem aktuellen Facharztbrief) oder wenn eine Erst-Verordnung von einer o.g. Stelle ausgestellt wurde und eine Weiterverordnung erfolgen soll.
HausärztInnen und KinderärztInnen können die psychisch-funktionelle Behandlung ohne fachärztliche Diagnostik nur dann verordnen, wenn bei einer neurologischen oder pädiatrischen Erkrankung eine Leitsymptomatik im Erleben oder Verhalten behandelt werden soll. (optionales Heilmittel)

Wann ist eine psychisch-funktionelle Behandlung indiziert?

  • Bei allen psychiatrischen Diagnosen als vorrangiges Heilmittel (PS1 – PS5)
  • Bei neurologischen Diagnosen mit einer Leitsymptomatik im Erleben und Verhalten als optionales Heilmittel (EN1B, EN2B, EN3B)
  • Bei pädiatrischen Diagnosen mit einer Leitsymptomatik im Erleben und Verhalten als optionales Heilmittel (EN1B)
  • Als Komplementärbehandlung bei Krebserkrankungen zur Bewältigung möglicher psychosozialer Krankheitsfolgen
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